- 2469 - 1297. Juni 6. (Strehlen.) oct. b. Petri et Pauli app. Rasco, Erbvogt in Strehlen, urkundet, dass das Kloster Heinrichau weiland in antiquo Preworn (wie das Folgende zeigt, muss dies der Name eines Theils von Strehlen, wohl jetzige Altstadt gewesen sein), 2 Fleischbänke und eine in Strehlen frei besessen hat, dass aber bei der Vereinigung beider Städte, daraus eine Fleischbank und eine Schuhbank in Strehlen geworden ist, deren Abgabenfreiheit nun der Prior und Kellermeister v. Heinrichau namens des Stiftes verbrieft zu sehn begehrten. Nachdem man in dieser Sache den Bürgern von Strehlen 14 Tage Frist gelassen, erwies Abt Friedrich vor dem Aussteller und den Stadtschöffen Konrad Sohn des Walther, Sydilmann Rozeboldi, Konrad gen. Mors und Peter v. Brieg den langen freien Besitz, worauf ihm der Aussteller die Steuerfreiheit bestätigt. Z.: Arnold von Prieborn, Nik. der Reiche, Wernher, Wernher (sic), Heinrich Rozebold, Clemens, Peter v. Prieborn, Konrad. Aus dem Or. im Bresl. Staatsarch. Heinrichau 31, mit den S. des Vogtes (Pfotenhauer T. IV. 33) und dem der Stadt Strehlen (Saurma schles. Städtewappenbuch Taf. IX. 122) an rothen Seidenfaden bei Stenzel Gründungsb. v. H. S. 195. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |